Katastrophe: Umkehr und Wendung?*

Stellungnahme der Feuerwehr Thalburg zum 11. September 2001

Von Dipl.-Ing. Peter Brumm1, Dipl.-Psych. Burgkhardt Bär2, Dr. phil. Nils Holgersson3, Dipl.-Ing. Hans-Peter Freudenstadt4, Dipl.-Päd. Harald Karutz5 und Prof. Dr. med. Stephan Lichterfeld6

1. Einleitung

Die Terrorangriffe auf die Vereinigten Staaten von Amerika am 11. September 2001 haben nicht nur deutlich gemacht, wie verwundbar hochtechnisierte Gesellschaften sind – auf dramatische Weise haben sie gleichzeitig erkennbar werden lassen, dass in der einsatztaktischen Vorbereitung auf Schadensereignisse von größerem Ausmaß, in der materiellen Ausstattung sowie in der Ausbildung von Einsatzkräften - aber auch in den Strukturen der öffentlichen Gefahrenabwehr insgesamt erhebliche Defizite festzustellen sind.

2. Arbeitsgruppe „11. September“

Unabhängig davon, dass die Feuerwehr Thalburg ohnehin bereits seit Jahren mit der vorbereitenden Planung einer effektiven Hilfeleistung in Katastrophenfällen beschäftigt ist, wurde am Thalburger Institut für Notfallplanung, Gefahrenabwehr und Rettungsdienst (TBI) daher noch im September 2001 eine neue Arbeitsgruppe ins Leben gerufen: Im Auftrag der Landesregierung bzw. des sagaländischen Innenministeriums und mit finanzieller Unterstützung der Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) im Bundesverwaltungsamt (BVA) sollte ein Gremium hochrangiger Experten - zunächst beispielhaft bezogen auf die Stadt Thalburg und das Sagaland -

  • eine exakte Risiko- und Gefahrenanalyse durchführen,
  • Schutzziele definieren,
  • bestehende Mängel und Schwachstellen des Hilfeleistungssystems in der BRD analysieren sowie
  • zeitgemäße Sicherheitskonzepte zum Schutz der Bevölkerung vor und in zukünftig zu erwartenden Großschadenslagen erarbeiten.

Einige der wesentlichsten Feststellungen und Forderungen dieser Arbeitsgruppe, der neben leitenden Beamten der Branddirektion, führenden Notfallmedizinern, Vertretern der Politik, der Wirtschaft, der Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks (THW), der Polizei, des Bundesgrenzschutzes (BGS) und der Bundeswehr auch Pädagogen, Psychologen sowie andere Sozialwissenschaftler angehören und die im übrigen noch weiterbesteht, sind im folgenden Beitrag auszugsweise zusammengefasst.

3. Zur Situation der öffentlichen Gefahrenabwehr in der BRD

Die Arbeitsgruppe kommt zu dem erschütternden Ergebnis, dass die öffentliche Gefahrenabwehr in der BRD – aber auch die Bevölkerung insgesamt - nicht einmal ansatzweise auf Schadensereignisse vorbereitet ist, wie sie z. B. in New York und Washington bereits eingetreten sind. In diesem Zusammenhang ist in besonderem Maße auf folgende, nur schematisch gegliederten Aspekte hinzuweisen, die sich stets wechselseitig beeinflussen und eng miteinander verbunden sind:

3.1. Falsche Grundgedanken in der Sicherheitspolitik

Nach dem Ende des Kalten Krieges ist man im Endeffekt bis zum 11. September des Jahres 2001 - und im Nachhinein zu Unrecht - davon ausgegangen, dass die v. a. von militärischen Auseinandersetzungen ausgehenden Gefahren für die Zivilbevölkerung erheblich verringert worden wären und man größere Schadensereignisse mit hunderten oder sogar tausenden Betroffenen in der BRD somit nicht mehr zu befürchten hätte. An die Möglichkeit, dass Katastrophen mit einer großen Anzahl Betroffener auch auf gänzlich andere Weise als nur durch kriegerische Akte im konventionellen Sinne verursacht werden könnten, hat über einen längeren Zeitraum niemand mehr gedacht. Sowohl klima- bzw. witterungsbedingte Katastrophen als auch terroristische Angriffe sowie die Gefahren durch bakteriologische und chemische Kampfstoffe blieben in den zuständigen Planungsabteilungen nahezu unberücksichtigt.

3.2. Ressourcenabbau im Katastrophenschutz

Gleichzeitig wurden wichtige Ressourcen für den Katastrophenfall abgebaut bzw. erheblich geschwächt: So besteht kein flächendeckendes Sirenenwarnsystem mehr; Schutzräume, Behelfskrankenhäuser, zahlreiche ABC-Züge und Einheiten des Brandschutzdienstes, das Bundesamt für Zivilschutz (BZS), die Akademie für zivile Verteidigung sowie der Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) wurden aufgelöst, und schließlich haben die sogenannten schnellen Einsatzgruppen (SEG) frühere Sanitätseinheiten des Katastrophenschutzes (KATS) nicht nur – wie es wünschenswert gewesen wäre - ergänzt, sondern teilweise auch abgelöst: Die Umstrukturierung zahlreicher Sanitätseinheiten im Sinne flexibler SEGen, die auch unterhalb der Katastrophenschwelle eingesetzt werden können, hatte wohlgemerkt durchaus ihren Sinn, um den regulären Rettungsdienst bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV) zu entlasten und zu unterstützen – dennoch ist es – insgesamt betrachtet – durch die Einführung zahlreicher SEGen eher zu einer Reduzierung der für tatsächliche Katastrophenfälle vorhandenen Einsatzmittel gekommen.

Darüber hinaus hat auch die mehrfache Verkürzung der Wehrdienstzeit in den vergangenen Jahren – ebenfalls eine Folge der Beendigung des Kalten Krieges und der irrigen Annahme zukünftig fehlender Bedrohungen größeren Ausmaßes - nicht nur zur Schwächung des Hilfeleistungspotentials der Bundeswehr in Friedenszeiten, sondern auch zu einer personellen Schwächung derjenigen KATS-Einheiten geführt, die sich überwiegend aus Kreisen der Wehrersatzdienstleistenden rekrutiert haben. Im Übrigen kann dadurch auch die Ausbildung der KATS-Einsatzkräfte in der kurzen noch zur Verfügung stehenden Zeitspanne kaum mehr gewährleistet werden: Gerade vor dem Hintergrund der gleichzeitig enorm gestiegenen fachlichen Anforderungen an das Einsatzpersonal ist dies als eine besonders problematische Entwicklung zu betrachten.

3.3. Strukturelle Defizite

Zergliederte Zuständigkeiten innerhalb der öffentlichen Gefahrenabwehr (Zuständigkeit der Kommunen für die Bewältigung alltäglicher und lokal begrenzt auftretender Notfallsituationen, Zuständigkeit der Länder für die Unterstützung kommunaler Einsatzkräfte bei der Abwehr regionaler und überregionaler Gefahren und Zuständigkeit des Bundes für den Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall) haben dazu geführt, dass in der BRD keinerlei einheitliche (Führungs-) Strukturen einer öffentlichen Gefahrenabwehr vorhanden sind. Stattdessen gibt es eine unüberschaubare Vielfalt von Modellen und Konzepten für die Hilfeleistung in den unterschiedlichen Situationen: Nahezu jede Stadt, jeder Kreis und jedes Bundesland – nicht zuletzt aber auch jede an der öffentlichen Gefahrenabwehr beteiligte Behörde und Organisation hat im Endeffekt eigene Vorstellungen zur Hilfeleistung in Notfallsituationen verwirklicht. Es mangelt an Koordination und Kommunikation der verantwortlich Beteiligten; regionale und überregionale Absprachen zur Einsatzführung bzw. zur einsatztaktischen Vorgehensweise im Katastrophenfall gibt es nur vereinzelt.

3.4. Folgen finanzieller Einschränkungen

Durch drastische Sparmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gefahrenabwehr, v. a. von Seiten der Länder und des Bundes, ist der Zustand der wenigen überhaupt noch zur Verfügung stehenden Einsatzmittel für den Katastrophenschutz teilweise desolat: Investitionen im Bereich der Notfallvorsorge und der Gefahrenabwehr entsprechen schon seit Jahren nicht mehr der tatsächlichen Bedrohungslage.

Durch die ohnehin stark belasteten kommunalen Haushalte, teilweise sogar Haushaltssperren, sind selbst die Feuerwehren vielerorts bereits seit Jahren gezwungen, mit immer weniger Personal und einer immer geringeren (bzw. zunehmend veralteten) materiellen Ausstattung auszukommen, um wenigstens die alltägliche Gefahrenabwehr sicherstellen zu können.

Weitere Einsparungen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, besonders im Bereich der Krankenhäuser, haben dazu geführt, dass auch die in diesem Bereich für den Katastrophenfall zur Verfügung stehenden Ressourcen erheblich verringert worden sind.

V. a. deshalb, weil die Bezuschussung der Schulung in Erste-Hilfe-Maßnahmen im Rahmen des Zentralen Ausbildungsplans (ZAP) durch den Bund gestrichen wurde, ist es außerdem zu einer enormen Verminderung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung gekommen. Insgesamt ist die Motivation zur Teilnahme an notfallbezogenen Ausbildungsmaßnahmen sehr gering.

3.5. Gesellschaftliche Situation

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt und die momentan zweifellos schwierige wirtschaftliche Verfassung der BRD schwächt das Ehrenamt, d. h. das freiwillige und unbezahlte Engagement im Katastrophenschutz auf vielfache Weise: In einer Hilfsorganisation ehrenamtlich aktiv zu sein, kann man sich schon aus finanzieller Sicht häufig nicht mehr leisten.

Zudem ist „Katastrophenschutz“ in weiten Teilen der Bevölkerung ohnehin ein regelrechtes Fremdwort: Das Leben in einer spaß- und freizeitorientierten Wohlstandsgesellschaft lässt keinen oder nur einen geringen Raum für Überlegungen im Hinblick auf Notfallvorsorge, Bedrohungsszenarien und Katastrophenschutz. Insbesondere jüngeren Menschen, denen prägende Erfahrungen mit Kriegen erspart geblieben sind, fehlt häufig auch ein Bewusstsein für die grundsätzliche Möglichkeit größerer Schadensereignisse: Gedanklich beschäftigt man sich nicht mit Notfällen oder Krisensituationen und geht – allerdings erst, sofern ein Unglück eingetreten ist – in blind-naivem Vertrauen davon aus, dass eine institutionalisierte Hilfeleistung zweifellos irgendwie erfolgen wird. Mit der genauen Funktions- und Arbeitsweise der öffentlichen Gefahrenabwehr bzw. der Struktur des Katastrophenschutzes sind große Teile der Bevölkerung jedoch nicht einmal ansatzweise vertraut, und dass in größeren Schadenslagen durchaus eine enorm große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung zu beobachten ist, widerlegt diese Darstellung ausdrücklich nicht!

Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die Einsicht in die Notwendigkeit eines dauerhaft anhaltenden persönlichen Engagements im Katastrophenschutz und die Bereitschaft zur Übernahme individueller Verantwortung für Schutz- und Vorsorgemaßnahmen in der Tat fehlt – und zwar nicht zuletzt deshalb, weil auch von den zuständigen Behörden und Organisationen keinerlei Versuche unternommen werden, einen öffentlichen Bewusstseinswandel zu initiieren oder zu fördern. Ein wirkungsvolles, integratives Gesamtsystem „Katastrophenschutz“ gibt es insofern nicht: Einheiten des Katastrophenschutzes existieren – weitgehend unbeachtet – eher im Verborgenen und v. a. neben der Bevölkerung, die es im Falle des Falles zu schützen gilt!

3.6. Vorläufiges Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Katastrophen-Schutz (!) ist in der BRD überhaupt nicht vorhanden: Bei dem, was in der BRD im eigentlichen Sinne als „Katastrophenschutz“ bezeichnet wird, handelt es sich nicht (mehr) um präventive Maßnahmen vor Katastrophen, sondern nur (noch) um die – von politisch-administrativer Seite wenig engagiert und eher halbherzig betriebene - Vorhaltung von Einsatzmitteln für den Katastrophenfall, d. h. für die (mehr oder weniger effektive und koordinierte) Hilfeleistung in bereits eingetretenen Katastrophen! […]

4. Grundsätzliche Veränderungsvorschläge und Forderungen

Vor dem Hintergrund erkannter Defizite und Schwachstellen der öffentlichen Gefahrenabwehr in Deutschland hat die thalburger Arbeitsgruppe zahlreiche Veränderungsvorschläge und Forderungen formuliert, um wissenschaftlich fundierte Vorstellungen einer zeitgemäßen Notfallvorsorge, Notfallhilfe und Notfallnachsorge praxisorientiert verwirklichen zu können. Dabei lautet der zentrale sicherheitspolitische Leitgedanke, dass Leben in Freiheit und Sicherheit einander keineswegs ausschließen, sondern vielmehr erst wechselseitig ermöglichen: Frei zu sein von den bedrückenden Ängsten vor einer realen Bedrohung, aber auch frei zu sein für Innovationen, Kreativität, Selbstverwirklichung und individuelle Weiterentwicklung ist nur in einem sicheren, beschützten und auf die verschiedensten Notlagen bestmöglich vorbereiteten Umfeld möglich.

In diesem Umfeld muss eine funktionierende öffentliche Gefahrenabwehr jedoch stets von denen gelebt und getragen werden, für die sie letztlich da sein soll – und das bedeutet: Katastrophenschutz beginnt nicht in den Fahrzeughallen und Materiallagern von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, sondern in den Gedanken der potentiell Betroffenen. Wie die rettungsdienstliche Versorgung von Notfallpatienten auf eine qualifizierte Hilfeleistung durch Ersthelfer angewiesen ist, so ist auch der Katastrophenschutz – und zwar sowohl in der Prävention von Gefahren als auch in deren Abwehr – jederzeit auf eine engagierte Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen.

Neben der Einbettung einer Neukonzeption der öffentlichen Gefahrenabwehr in diesen breiten gesellschaftlichen Kontext erhebt die thalburger Arbeitsgruppe folgende Forderungen:

4.1. Strukturelle Veränderungen

Die Neukonzeption muss eine öffentliche Gefahrenabwehr „aus einem Guss“ anstreben, mit bundesweit und organisationsübergreifend einheitlichen (Führungs-) Strukturen (auch für die zivilmilitärische Zusammenarbeit!), einer bundesweit einheitlichen materiellen und personellen Ausstattung sowie bundesweit einheitlichen Konzepten für die einsatztaktische Vorgehensweise. Die ohnehin fraglich begründete Trennung einer Zuständigkeit der Länder für Katastrophen in Friedenszeiten und einer Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung im Krieg ist nicht mehr sinnvoll und steht einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der öffentlichen Gefahrenabwehr entgegen.

Im einzelnen bietet sich zunächst an, die großen deutschen Berufsfeuerwehren - entsprechend ohnehin bereits vorhandener Potentiale - zu Kompetenzzentren mit „Task Forces“, d. h. selbständig operierenden und vollkommen unabhängig arbeitsfähigen Spezialeinheiten für unterschiedliche Schwerpunkte der öffentlichen Gefahrenabwehr (z. B. Schiffsbrandbekämpfung, Hochwasserschutz, Hochhausbrandbekämpfung, Bergungsarbeiten, Waldbrandbekämpfung, Gefahrgutbeseitigung, Bekämpfung bakteriologischer und chemischer Kampfstoffe, Dekontamination, Trinkwasserversorgung etc.) auszubauen und dementsprechend auch regional und überregional einzusetzen. Das seit Jahren etablierte und bewährte TUIS-System der chemischen Industrie, aber auch die bereits bestehende SEG „Thalburg International Fire & Rescue Service“ kann hierbei als ein mit der Forderung der Arbeitsgruppe durchaus vergleichbares Vorbild dienen.

Die durch den Bund bereits eingerichtete und betriebene Koordinierungsstelle für großflächige Schadenslagen (KOST) mit einer gemeinsamen Melde- und Lagezentrale sowie dem Notfallvorsorge-Informationssystem deNIS sollte personell verstärkt und weiter ausgebaut werden, um auch als „Zentrum für Ressourcenmanagement“ (ZfRM) genutzt werden zu können. Auf diese Weise könnte das bundesweit durchaus vorhandene Einsatzpersonal und –material weitaus effektiver angefordert, an das Schadensgebiet herangeführt und dort eingesetzt werden als dies bisher der Fall ist. Als Voraussetzung für ein solches ZfRM ist allerdings eine vollständige und laufend aktualisierte Übersicht aller (!) in der gesamten BRD zur Verfügung stehenden, d. h. jederzeit disponierbaren Einsatzkräfte und Einsatzmittel zu erarbeiten; an anderer Stelle ist diesbezüglich von einem regelrechten „Einsatzmittelkataster“ die Rede.

Ebenfalls auf nationaler Ebene sollte ein unabhängiges Expertengremium die Bemühungen der zahlreich beteiligten Gremien und Institutionen koordinieren und harmonisieren, wobei hier nur beispielhaft die ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK), die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin (DGKM), die Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen, der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), die Arbeitsgemeinschaft der Helfer in den Regieeinheiten und –Einrichtungen des Katastrophenschutzes (ARKAT), die Innenministerkonferenz, der Länderausschuss für das Rettungswesen, das Deutsche Komitee für Katastrophenvorsorge (DKKV) sowie die Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung beim Bundesinnenminister zu nennen sind. Dies wäre insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass in der breiten Öffentlichkeit nur mit vereinter Kraft eine Bewusstseinsänderung bewirkt werden kann und unzählige Pressemitteilungen einzelner, dem Normalbürger i. d. R. völlig unbekannter Gremien und Institutionen wohl kaum die gewünschte Aufmerksamkeit, geschweige denn eine wie auch immer geartete Wirkung erzielen.

Um auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz zu verbessern, fordert die thalburger Arbeitsgruppe zudem ein Koordinationszentrum auf europäischer Ebene. Diesem „Disaster Coordination Center“ (DCC) könnte nicht nur in der Erarbeitung länderübergreifender Standardisierungs- und Normierungsvorhaben, sondern auch beim Aufbau international anwendbarer Einsatzkonzepte und modular zusammenzustellender Spezialeinheiten, die sich ganz bewusst aus Behörden und Organisationen unterschiedlicher Herkunftsländer rekrutieren sollen, von herausragender Bedeutung sein.

Einzurichten sind darüber hinaus umfassend integrierte Leitstellen als sogenannte „Emergency Operations Centers“ (EOC) nach amerikanischen Vorbild bzw. entsprechend dem in Thalburg bereits seit einigen Jahren praktizierten Modell einer Zusammenlegung der Leitstellen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

Dringend verbessert werden muss die Zusammenarbeit zwischen den Einheiten der öffentlichen Gefahrenabwehr und den Einrichtungen des Gesundheitswesens: Sowohl im Bezug auf die notfall- und katastrophenmedizinische Ausbildung von Ärzten und Krankenpflegepersonal als auch im Hinblick auf das Erweiterungspotential der Versorgungskapazität von Krankenhäusern sind mitunter erschreckende Defizite festzustellen. Aktuelle Alarmpläne fehlen häufig, und eine organisatorische bzw. logistische Vorbereitung auf Großschadenslagen und Katastrophen gibt es vielerorts nicht, so dass hier für eine rasche Abhilfe zu sorgen ist.

Im Bereich der Einsatzführung ist die Einführung eines neuen „Incident Command Systems“ (ICS) mit sogenannten „fliegenden Stäben“ zu überprüfen: Dem Vorteil rasch einsatzbereiter und mit den lokalen Gegebenheiten vertrauter Führungskräfte und –Stäbe steht hier das Argument entgegen, das letztlich nur erfahrenes (!) und auf das Management großer Schadenslagen besonders vorbereitetes Personal für die Übernahme der Gesamteinsatzleitung ausreichend qualifiziert sein kann. Aus Sicht der thalburger Arbeitsgruppe ist es z. B. denkbar, dass bundesweit nur einige wenige, dafür jedoch hochspezialisierte, sehr professionell arbeitende, jederzeit abrufbare und auch über längere Zeiträume autonom arbeitsfähige mobile Führungsstäbe mit eigener Transportlogistik vorgehalten werden, um die Gesamteinsatzleitung vor Ort zu übernehmen; lokale Führungskräfte würden dabei unterstützend und beratend, evtl. auch als Einsatzabschnittsleiter in die Arbeit des Stabes integriert. Als Standorte und Träger dieser mobilen Führungsstäbe sind aus Sicht der Arbeitsgruppe unter infrastrukturellen und einsatztaktischen Gesichtspunkten, aber auch vor dem Hintergrund des jeweiligen Gefahrenpotentials v. a. die Berufsfeuerwehren in Hamburg, Berlin, Dresden, Essen, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Thalburg und München zu nennen.

Ein weiterer Veränderungsvorschlag bezieht sich auf die bisherige Regelung, dass der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte der lokal verantwortlichen (zumindest politisch-administrativen) Gesamteinsatzleitung vorsteht: Hier ist prinzipiell nicht ersichtlich, warum jemand ohne einschlägige Qualifikation im Bereich der Gefahrenabwehr, der Einsatztaktik und Führung von Großschadenslagen zuständig sein soll, und es liegt im Endeffekt auf der Hand zu fordern, dass stattdessen nur (wissenschaftlich!) ausgebildetes Fachpersonal Führungsaufgaben in Großschadenslagen übernimmt.

Im Übrigen fordert die thalburger Arbeitsgruppe eine engere Vernetzung der am Katastrophenschutz beteiligten Behörden und Organisationen, so dass transparent wird, wer was, d. h. welche Hilfeleistung im einzelnen mit welchen Kompetenzen und Zuständigkeiten durchführen kann: Kooperation setzt Wissen voneinander voraus! Hierzu empfiehlt es sich nicht zuletzt auch, die Zusammenarbeit aller Beteiligten bereits im Rahmen der alltäglichen Gefahrenabwehr zu trainieren: Das Technische Hilfswerk kann nach Auffassung der thalburger Arbeitsgruppe beispielsweise noch weitaus stärker in die Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) der Feuerwehren integriert werden, als dies bislang der Fall ist. Auch sollten eventuell vorhandene Möglichkeiten diskutiert werden, um die Bundeswehr und den Bundesgrenzschutz häufiger in Einsatzgeschehen schon unterhalb der Katastrophenschwelle einzubeziehen.

Die Bemühungen der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) sowie des Thalburger Instituts für Notfallplanung, Gefahrenabwehr und Rettungsdienst (TBI) im Bereich der wissenschaftlichen Katastrophenforschung und der praktischen Umsetzung gewonnener Erkenntnisse (Theorie-Praxis-Transfer) müssen deutlich intensiviert werden.

Vor diesem Hintergrund sind schließlich neuartige Strukturen zu schaffen, um auch in Großschadenslagen und Katastrophen eine professionelle und effektive Einsatznachsorge auf der Grundlage wissenschaftlicher, d. h. notfallpsychologischer Erkenntnisse durchführen zu können. Im Augenblick fehlt es hier an organisatorischen Voraussetzungen, verwertbaren Forschungsergebnissen sowie nicht zuletzt auch am dementsprechend qualifizierten Fachpersonal.

4.2. Einsatztaktische Konsequenzen

Nach sorgfältiger Auswertung des Einsatzgeschehens am 11. September 2001 kommt die thalburger Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass es in vergleichbaren Großschadenslagen zukünftig eine (!) gemeinsame Einsatzleitung für alle beteiligten Einsatzkräfte, d. h. die Einheiten der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der anderen beteiligten Organisationen, Verbände und Hilfsdienste (z. B. THW, Bundeswehr etc.) geben muss. Dabei sollte die Einsatzleitung mit einer klaren Aufgabenzuordnung stets zweigeteilt werden, und zwar in eine Einsatzführung vor „Ort (On Scene Command“) und eine „rückwärtige Einsatzführung“ („Backstage Command“) in größerer räumlicher Distanz zum eigentlichen Notfallgeschehen. Zumindest im Bereich der polizeilichen Einsatzführung hat sich diese Vorgehensweise (in ähnlicher, aber nicht identischer Form) bereits seit Jahren hervorragend bewährt.

Die Heranführung von Einsatzkräften an das eigentliche Schadensgebiet muss streng reglementiert erfolgen und darf ausschließlich auf explizite Anweisung erfolgen, um unkoordinierte „Selbstbeauftragungen“ einzelner Einheiten zu verhindern. Der Einrichtung von Bereitstellungsräumen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Für Evakuierungsmaßnahmen, die rasche, panikvermeidende und sachdienliche Information potentiell Betroffener – und nicht zuletzt für deren kurz- und mittelfristige Unterbringung und Versorgung in Not- bzw. Behelfsunterkünften müssen detaillierte Pläne in Größenordnungen erarbeitet werden, die bislang stets als nicht notwendig angesehen wurden.

Darüber hinaus sollten zukünftige Einsatzkonzepte auch den Eigenschutz der Rettungskräfte stärker berücksichtigen als bisher: In einer Veröffentlichung an anderer Stelle wurde bereits eine dementsprechende Forderung nach möglichst konkreten „Defensivplänen“ erhoben.

Schließlich empfiehlt die thalburger Arbeitsgruppe, dass auch die Bekämpfung von Großschadenslagen und Katastrophen im Wesentlichen (!) von den regulären Einsatzkräften der schon für die alltägliche Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und Organisationen geleistet werden sollte: Nur auf diese Weise ist ein permanentes Training, eine eingespielte Zusammenarbeit der Beteiligten sowie nicht zuletzt eine rasche Verfügbarkeit des notwendigen Personals und der technischen Ausstattung sichergestellt.

4.3. Verbesserung der Ausstattung

Wer Sicherheit gewährleisten will, und wer in Sicherheit leben will, muss dafür bezahlen. Die thalburger Arbeitsgruppe diskutiert vor diesem Hintergrund die Einführung einer freiwilligen, relativ geringen und strengstens zweckgebundenen Zusatzabgabe für den Katastrophenschutz. Im Gegenzug dafür wird vom Bund, den Ländern und den Kommunen in enger Zusammenarbeit eine engagierte Neustrukturierung des Katastrophenschutzes vorangetrieben, die durch erhebliche Investitionen in zahlreiche Beschaffungsvorhaben nicht zuletzt auch zu einer wirtschaftlichen Förderung verschiedener Regionen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen kann.

Im einzelnen empfiehlt die thalburger Arbeitsgruppe die schnellstmögliche und flächendeckende Einführung des BOS-Digitalfunkes, den Wiederaufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes und des vor wenigen Jahren aufgelösten Warndienstes, die ausreichende Bevorratung von Medikamenten, Antidoten, Impfstoffen und Antibiotika, (Infektions-) Schutzanzügen und Atemschutzmasken, die Einrichtung geeigneter Schutzräume und die finanzielle Förderung individueller bzw. privater Maßnahmen zur Notfallvorsorge sowie die Einführung einer Satelliten gestützten Luftbildaufklärung in Katastrophenfällen. Dringend verbessert werden muss die Ausstattung zur Detektion, Analyse und Dekontamination von bakteriologischen und chemischen Kampfstoffen.

Der weitere Rückzug der Bundeswehr aus dem Netz der zivilen Luftrettung bzw. dem SAR-Dienst muss aufgehalten werden, ebenso wie ein weiterer Abbau der vom Bundesinnenministerium (BMI) betriebenen Rettungshubschrauber nicht hingenommen werden kann.

Schließlich wird die Erneuerung veralteter Fahrzeug- und Gerätetechnik angemahnt, und es sollte ein nationaler bzw. auch ein europäischer Notfallfonds angelegt werden.

4.4. Veränderungen in der Schulung von Einsatzkräften

Die Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen setzt ein häufiges, regelmäßiges und realitätsnahes Training voraus: Planspiele und Einsatzübungen müssen von daher in anderen Dimensionen als bisher - und unter Berücksichtigung von Einsatzszenarien mit B- und C-Waffen - durchgeführt werden.

Darüber hinaus muss die Ausbildung von Einsatz- und Führungskräften professionalisiert werden: Analog zu den Bemühungen in anderen europäischen Ländern (z. B. Polen), die der BRD in dieser Hinsicht weit voraus sind, müssen auch in Deutschland Studiengänge für Katastrophenvorsorge, Katastrophenmanagement und Notfall- bzw. Katastrophenmedizin eingerichtet werden, und in den Verwaltungen, v. a. bei den Feuerwehren, sind dementsprechend neue Planstellen zu schaffen. Das Engagement der Fachhochschule Köln und des Instituts für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln zur Etablierung des bundesweit einzigartigen Studiengangs „Rescue Engineering“ ist vor diesem Hintergrund ausdrücklich zu begrüßen.

Im Übrigen darf die Dauer des Grundwehrdienstes allein schon deshalb nicht weiter verkürzt werden, weil es in den Hilfsorganisationen ansonsten zu einem dramatischen Personalmangel bzw. Ausbildungsnotstand kommen würde, und schließlich müssen die oben bereits genannten ZAP-Mittel für die Erste-Hilfe- bzw. Selbstschutzausbildung der Bevölkerung baldmöglichst wieder zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist - unabhängig vom Erwerb eines Führerscheins - eine regelmäßige Lehrgangswiederholung gesetzlich festzuschreiben.

4.5. Forcierung gesellschaftlicher Veränderungen

Die thalburger Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass ein wirksamer Katastrophenschutz nur erreicht werden kann, wenn es zu einem grundlegenden Bewusstseinswandel in der Gesamtbevölkerung kommt. Ohne Panik verbreiten zu wollen, ist es notwendig, tatsächliche vorhandene Gefahren, Risiken und Bedrohungslagen zu verdeutlichen und dementsprechend zu einer Lebensweise zu motivieren, die nicht etwa von der eher unbewußten Angst vor Notfallsituationen, sondern von der Einsicht in die Notwendigkeit und die Bereitschaft zu vorbeugendem und abwehrendem Handeln in Notfallsituationen geprägt sein sollte. Katastrophenschutz darf nicht länger einigen Institutionen vorbehalten bleiben, sondern muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden, wobei der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung eine durchaus zentrale Bedeutung zukommt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die thalburger Arbeitsgruppe schließlich auch die Etablierung einer schulischen Sicherheitserziehung und Notfallvorsorge, die ausdrückliche Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Hilfsorganisationen – möglicherweise durch entsprechende Steuererleichterungen oder andere geeignete Maßnahmen seitens der Politik - sowie nicht zuletzt auch eine deutliche Unterstützung des betrieblichen Katastrophenschutzes größerer Unternehmen (Stichwort „Bahnfeuerwehren“).

Als weitere sinnvolle Maßnahmen werden eine forcierte Friedens- und Konfliktforschung, aber auch eine intensivierte Kriminalitätsbekämpfung im Sinne der „Zero-Tolerance-Strategie“ genannt. […]

5. Neukonzeption der öffentlichen Gefahrenabwehr in Thalburg

[…] Neben der Umsetzung o. g. Forderungen strebt die Feuerwehr Thalburg unter anderem konzeptionelle Veränderungen in folgenden Bereichen an […]:

5.1. Führung

Die Feuerwehr Thalburg wird zukünftig wissenschaftlich qualifiziertes Personal und die entsprechende Ausstattung für einen mobilen Führungsstab vorhalten, der bei Großschadenslagen und Katastrophen im Bereich des gesamten Sagalandes die Einsatzleitung vor Ort übernimmt.

Die Fernmelde- und Kommunikationstechnik wird erneuert, und bei der Freiwilligen Feuerwehr wird eine Fachgruppe „Führungsunterstützung“ eingerichtet, mit der die infrastrukturelle Versorgung des mobilen Führungsstabes auch bei längeren auswärtigen Einsätzen sichergestellt werden soll.

5.2. Einsatztaktische Instandsetzung und Versorgung

Um größere Einsätze personell und materiell über einen längeren Zeitraum durchführen zu können, wird mit finanzieller Unterstützung der thalburger Industrie eine entsprechende Spezialeinheit eingerichtet, die in Großschadenslagen und Katastrophenfällen u. a. Wartungs- und Reparaturarbeiten übernimmt und die Versorgung mit Betriebsstoffen sicherstellt.

5.3. Infrastrukturelle Instandsetzung und Versorgung

Eine weitere neu einzurichtende Spezialeinheit sorgt in enger Zusammenarbeit mit dem Technischen Hilfswerk für eine Versorgung der thalburger Bevölkerung mit Nutz- und Trinkwasser, Strom, Licht, Wärme und Gas; für die Abwasserentsorgung sowie für den Aufbau, die Einrichtung und den Betrieb von Notunterkünften.

5.4. Orten, Räumen und Bergen

Ebenfalls neu einzurichten ist eine Spezialeinheit für die Suche bzw. Ortung von Verschütteten mit Rettungshunden und modernstem technischen Gerät sowie für die Übernahme von Räumungs- und Bergungsarbeiten bzw. auch die Schuttbeseitigung und den Schutttransport in größerem Umfang.

5.5. Psychosozialer Notfalldienst (PND)

Der bestehende PND wird personell und materiell verstärkt, um auch in Großschadenslagen, d. h. bei einer größeren Anzahl Betroffener notfallpsychologische Kriseninterventionsmaßnahmen durchführen zu können. Entsprechende Einsatzpläne werden hierzu vom Thalburger Institut für Notfallplanung, Gefahrenabwehr und Rettungsdienst (TBI) erarbeitet.

5.6. Aktion „In Thalburg sind wir sicher!“

Um die Leitgedanken der thalburger Arbeitsgruppe zu einem integrativen Gesamtkonzept für einen zeitgemäßen Katastrophenschutz umzusetzen, wird die Aktion „In Thalburg sind wir sicher!“ durchgeführt. Hierzu gehören zahlreiche Informations- und Schulungsveranstaltungen für die Bevölkerung, entsprechende Unterrichte in allen Thalburger allgemeinbildenden Schulen, Spendensammlungen, groß angelegte Übungen sowie nicht zuletzt auch fachbezogene Veröffentlichungen in der Thalburger Lokalpresse. […]

6. Literatur

  • Beschluss der Innenministerkonferenz: Neue Strategie zum Bevölkerungsschutz. In: Bevölkerungsschutzmagazin 3 (2002), S. 3-5.
  • Broemme, Albrecht: Der 11. September 2001 – ein Schicksalstag für die Feuerwehr. In: Feuerwehrmagazin 11 (2001), S. 96.
  • Bundesministerium des Innern: Gefahrenbericht der Schutzkommission an die Bundesregierung übergeben. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2001), S. 12-14.
  • Bundesministerium des Innern: Katastrophenmedizin. Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall. Berlin 2001.
  • Cimolino, Ulrich: Erfahrungen bei Großschadensfällen: Probleme und Lösungen. In: FFZ 3 (2002), S. 167-171.
  • Corr, Bernhard: deNis geht online! Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem nimmt Wirkbetrieb auf. In: Bevölkerungsschutzmagazin 2 (2002), S. 15-16.
  • Dywer, Jim/Flynn, Kevin, Fessenden, Ford/Ryzik, Melena: Tödliches Durcheinander. In: Feuerwehrmagazin 9 (2002), S. 44-50.
  • Franke, Dieter: Vorbereitungen auf biologische Gefahren stehen erst am Anfang. In: Bevölkerungsschutzmagazin 3 (2001), S. 19-23.
  • Gabler, Wolfgang/Ungerer, Markus: Wie die Feuerwehr die Folgen eines Terroranschlags bekämpfen kann. In: Notfallvorsorge 1 (2002), S. 12-15.
  • Geier, Wolfram: Zivilschutz im Wandel. Herausforderungen, Probleme und Lösungen im 21. Jahrhundert. In: Notfallvorsorge 1 (2002), S. 8-12.
  • Hegemann, Jan-Erik: Unfassbar: Flugzeugattentat auf das World Trade Center in New York. In: Feuerwehrmagazin 11 (2001), S. 4-14.
  • Hersche, Bruno: Incident Command System in Deutschland – eine Replik. In: Notfallvorsorge 3 (2002), S. 13-15.
  • Kaspari, Thomas: Ständige Konferenz mahnt Verbesserungen im Zivil- und Katastrophenschutz an. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2001), S. 7-9
  • Kersten, Rainer: Infektionstransporte nach dem Einsatz von B-Kampfstoffen. In: Notfallvorsorge 1 (2002), S. 18-21.
  • Kölbl, Irene: Weltweite Bedrohung: 1. Kongress zum 11. September 2001. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2002), S. 15-16.
  • Kölbl, Irene/Wagner, Stefan: „Rotor & Rescue“ Symposium auf die ILA 2002. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2002), S. 3-7.
  • Kühn, Klaus-Dieter: Katastrophenresistente Infrastrukturen. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2001), S. 46-47.
  • Kühn, Klaus-Dieter: Katastrophenvorsorge in Deutschland – Ein Jahr danach. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2002), S. 47.
  • Liefländer, Benedikt: 11. September 2001 – Rückblick und Bestandsaufnahme. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2002), S. 46.
  • Lüder, Sascha Rolf: Der Bedrohung begegnen. In: Notfallvorsorge 1 (2002), S. 5-8.
  • Mitschke, Thomas/Frank, Karl-Heinz: Incident Command System. Ein möglicher Weg hin zu einem integrierten Führungs- und Leitungssystem in Deutschland? In: Bevölkerungsschutzmagazin 2 (2002), S. 5-7. (ebenfalls in: Notfallvorsorge 2 (2002), S. 21-24).
  • NN: Ausschuss Rettungswesen sieht nach Terroranschlägen Handlungsbedarf. In: Bevölkerungsschutzmagazin 4 (2001), S. 9.
  • NN: Internationaler Kongress zum 11.9.2001: Strategien für Feuerwehr und Rettungsdienst. In: FFZ 11 (2002), S. 690-694.
  • NN: Hessen: Sicherheitsdefizite beim Brand- und Katastrophenschutz. In: FFZ 11 (2001), S. 748.
  • NN: LFV Baden-Württemberg: Positionspapier zum Katastrophenschutz vorgelegt. In: FFZ 11 (2001), S. 744-747.
  • NN: Ressourcen im Zivil- und Katastrophenschutz besser koordinieren. In: Notfallvorsorge 3 (2002), S. 32.
  • NN: Nordrhein-Westfalen: CDU-Fraktion fordert Verbesserungen im Brand- und Katastrophenschutz. In: FFZ 3 (2002), S. 174-175.
  • NN: Hessen: Neues Katastrophenschutz-Konzept. In: FFZ 9 (2002), S. 548.
  • NN: Internationaler Kongress zum 11.9.2001: Strategien für Feuerwehr und Rettungsdienst. In: FFZ 11 (2002), S. 690-694.
  • Petry, Sören: Und wer kümmert sich um die Seele? Krisenintervention und Einsatznachsorge vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den USA. In: Bevölkerungsschutzmagazin 2 (2002), S. 47-48.
  • Raab, Helmut: Feuerwehren in Deutschland: Am Scheideweg? In: FFZ 3 (2002), S. 130-139.
  • Reichert, Dirk: Das komplexe Hilfeleistungssystem. In: Bevölkerungsschutzmagazin 2 (2002), S. 43-44.
  • Schily, Otto: Die neue Sicherheitsarchitektur des Bundes. In: Notfallvorsorge 3 (2002), S. 16-18.
  • Schöttler, Horst: Politische Pirouetten und Sicherheitsdefizite. In: Notfallvorsorge 3 (2002), S. 4.
  • Sefrin, Peter: Alte Strukturen durchbrechen. Defizite der Katastrophenbewältigung aus medizinischer Sicht. In: Notfallmedizin 28 (2002), S. 320-322.
  • Südmersen, Jan: Nicht führbar! In: Feuerwehrmagazin 12 (2002), S. 96.
  • Ungerer, Dietrich/Mitschke, Thomas: Haben wir eine Krise der Krisenstäbe? In: Bevölkerungsschutzmagazin 2 (2001), S. 25-29.
  • Wilhelm, Karl u. a.: Moderne Katastrophen - Herausforderung für die Medizin. In: Notfallmedizin 28 (2002), S. 150-153.
  • Wittling, Gernot (Hg.): Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert. Edewecht/Wien 2001.
  • www.denis-bund.de
  • www.feuerwehr-hamburg.org
  • www.feuerwehr.thalburg.de
  • www.notfallvorsorge.net


*Katastrophe: a. d. griech. = Umkehr, Wendung

1 Thalburger Institut für Notfallplanung, Gefahrenabwehr und Rettungsdienst
2 Universität - Gesamthochschule Thalburg, Fachbereich Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaften und Theologie, Projekt Sicherheitserziehung und Notfallvorsorge
3 Industrie- und Handelskammer Thalburg
4 Innenministerium des Sagalands, Schutzkommission zur Terrorismusbekämpfung
5 Berufsfeuerwehr Thalburg, Amt für Notfallplanung, Gefahrenabwehr und Rettungsdienst, Branddirektion
6 Städt. Kliniken Thalburg, Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Arbeitsgemeinschaft der leitenden Notärzte



September 2002

Kontaktadressse: info@feuerwehr.thalburg.de